Die Ombudsstelle Geschlossene Fonds ist die zentrale Anlaufstelle für Beschwerden im Zusammenhang mit Beteiligungen an geschlossenen Fonds.
Sie ist eine unabhängige Instanz zur außergerichtlichen Schlichtung von individuellen Streitfällen zwischen Anlegern und ihren Vertragspartnern (Initiator, Treuhänder, Emittent) im Zusammenhang mit ihrer Beteiligung an einem geschlossenen Fonds. Hier können Meinungsverschiedenheiten schnell und unbürokratisch beigelegt werden.
Die Ombudsfrau genießt richterliche Unabhängigkeit und ist weder an Weisungen des Vorstands noch an Weisungen eines Mitglieds oder der Geschäftsstelle des Vereins Ombudsstelle Geschlossene Fonds e.V. gebunden.
Die Einrichtung der Ombudsstelle Geschlossene Fonds zum 01. März 2008 geht auf eine Initiative des VGF Verband Geschlossene Fonds e. V. und seiner Mitgliedsunternehmen zurück.
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