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Die Ombudsstelle Geschlossene Fonds ist die zentrale Anlaufstelle für Beschwerden im Zusammenhang mit Beteiligungen an geschlossenen Fonds.

Sie ist eine unabhängige Instanz zur außergerichtlichen Schlichtung von individuellen Streitfällen zwischen Anlegern und den Anbietern geschlossener Fonds (Emissionshäuser), den Fondsgesellschaften bzw. ihren Vertragspartnern, insbesondere der Treuhandgesellschaft, im Zusammenhang mit ihrer Beteiligung an einem geschlossenen Fonds.

Die Ombudsfrau, die die Streitigkeiten zwischen den Beteiligten schlichtet, genießt richterliche Unabhängigkeit und ist weder an Weisungen des Vorstands noch an Weisungen eines Mitglieds oder der Geschäftsstelle des Vereins Ombudsstelle Geschlossene Fonds e.V. gebunden.

Kommt es einmal zu Schwierigkeiten mit einer Beteiligung, steht den Anlegern seit März 2008 die unabhängige Ombudsstelle Geschlossene Fonds zur Verfügung, die ihnen schnell, fair, unbürokratisch und kostenfrei hilft, etwaige Meinungsverschieden­heiten beizulegen.

Die Einrichtung der Schlichtungsstelle geht auf eine Initiative des VGF Verband Geschlossene Fonds e.V. (VGF) und seiner Mitgliedsunternehmen zurück. Der VGF repräsentiert mit seinen Mitgliedern etwa zwei Drittel des Marktes der geschlossenen Fonds und stellt das Ombudsverfahren den Anlegern seiner Mitglieder gebührenfrei zur Verfügung. Damit ist ein weiterer Mosaikstein in das Gesamtbild von Transparenz und Offenheit, für das der VGF und seine Mitglieder stehen, eingefügt worden, der die bisherigen Maßnahmen, zu denen sich die Verbandsmitglieder verpflichtet haben, ergänzt.

Das Ombudswesen hat in Europa eine lange Tradition, sie reicht bis in das 19. Jahrhundert zurück. Der Ombudsmann oder die Ombudsfrau ist ein unabhängiger und neutraler Schlichter. Das Wort leitet sich vom altnordischen ombud für Vollmacht ab. Die schwedische Form ombudsman bedeutet Vermittler.

Die erste Ombudsstelle in Deutschland wurde durch die Einführung des Wehrbeauftragten (Art. 45b GG) mit Gesetz vom 19.03.1956 (BGBl. I S. 111) eingerichtet. Inzwischen haben sich zahlreiche Unternehmen und Organisationen hierzulande eigene Ombudsstellen gegeben. Sie gehen damit aktiv auf ihre Kunden zu, suchen den Dialog und setzen auf schnelle und faire Lösungen von Schwierigkeiten.

Seit 1998 haben fast 2,9 Millionen Menschen Anteile an geschlossenen Fonds gezeichnet und am Ende des Jahres 2009 hielten über 1,53 Millionen Anleger rund EUR 80 Milliarden Eigenkapital in geschlossenen Fonds. Insgesamt investierten 132.248 Anleger im Jahr 2009 etwa EUR 5,14 Milliarden in diese Form der Kapitalanlage.


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Aktuelles

02.08.2010

Neues Ombudsstellen-Mitglied

Die im Bereich Gewerbeimmobilien tätige Industrifinans Real Estate GmbH mit Sitz in Frankfurt am Main ist seit dem 01.08.2010 neues Mitglied der Ombudsstelle. [mehr...]

11.06.2010

Umzug der Ombudsstelle

Die Ombudsstelle Geschlossene Fonds zieht am 14.6.2010 um. Wir bitten um Verständnis, dass wir an diesem Tag nicht durchgängig zu erreichen sein werden. [mehr...]

08.03.2010

Ombudsstelle Geschlossene Fonds veröffentlicht Tätigkeitsbericht für das Jahr 2009

Am 8. März hat die Ombudsstelle Geschlossene Fonds in Berlin ihren Tätigkeitsbericht für das Jahr 2009 veröffentlicht. [mehr...]

01.03.2010

Update der Verfahrensordnung

Mitgliederversammlung aktualisiert Verfahrensordnung [mehr...]

05.03.2009

1 Jahr Ombudsstelle geschlossene Fonds

Bilanz der ersten Schlichtungsstelle für Beschwerden zu geschlossenen Fonds - 125 Anfragen in 12 Monaten [mehr...]